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Papageno Musiktheater
Papageno Musiktheater am Palmengarten gGmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Papageno Musiktheater am Palmengarten gGmbH (im Folgenden: Papageno Musiktheater) und seinen Besuchern/ Teilnehmern der Theaterschule. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dem Besuch einer Veranstaltung des Papageno Musiktheaters bzw. der Teilnahme in der Theaterschule gelten diese AGB als vereinbart.
1.2. Diese AGB gelten für Veranstaltungen des Papageno Musiktheater in den Räumen des Papageno Musiktheater am Palmengarten. Für Gastspiele des Papageno Musiktheater im In- und Ausland können andere Regelungen gelten.
1.3. Eintrittskarten für Veranstaltungen des Papageno Musiktheater können über selbstständige Dienstleistungsunternehmen zu deren Geschäftsbedingungen im Internet gekauft werden. Für den Besuch der Veranstaltung des Papageno Musiktheater gelten auch in diesem Fall diese AGB.
2.1. Der Verkauf von Tickets für Vorstellungen des Papageno Musiktheater erfolgt in den Vorverkaufsstellen sowie über die angeschlossenen Dienstleistungsanbieter der Frankfurt-Ticket Rhein-Main GmbH, über die Ticket-Hotline 069 - 13 40 400, im Internet und an der Abendkasse.
2.2. Der Onlineticketkauf ist rund um die Uhr möglich, sofern das Ticketkontingent nicht erschöpft ist.
2.3. Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, Beratung und Verkauf für die anstehende Vorstellung hat in diesem Zeitraum Priorität und wird für andere Vorstellungen nur angeboten, sofern die Frequenz an der Abendkasse dies zulässt.
2.4. Beim persönlichen Verkauf werden EC-Karten der Banken und Sparkassen und Barzahlung akzeptiert.
3.1. Das Papageno Musiktheater legt die Eintrittspreise nach Art der Veranstaltung und abhängig von Sitzplänen und Preiskategorien fest. Für ausgewählte Veranstaltungen (z.B. Premiere, Neuinszenierung, Sonderveranstaltungen, Silvestervorstellungen, Konzerte) können besondere Preise gelten. Das Papageno Musiktheater haftet nicht für Preise, die von Dritten für Eintrittskarten erhoben werden.
3.2. Die aktuellen Eintrittspreise sowie die Eintrittspreise für Sondervorstellungen können den Veröffentlichungen des Papageno Musiktheater entnommen werden. Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
3.3. Ermäßigungen auf den Eintrittspreis sind abhängig von der Art und dem Datum der Veranstaltung und können den Veröffentlichungen des Papageno Musiktheater entnommen werden. Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
3.4. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Erwerb der Eintrittskarte und unaufgefordert bei der Einlasskontrolle nachzuweisen. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis der Berechtigung gültig. Besucher, die bei der Einlasskontrolle den Ermäßigungsnachweis nicht vorzeigen, können eine Ermäßigung nicht in Anspruch nehmen. Sofern der Differenzbetrag nicht an der Abendkasse nachgezahlt wird liegt keine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung vor.
3.5. Inhaber eines Behindertenausweises ab 80 % GdB erhalten Karten zum Studententarif. Enthält der Ausweis den Zusatz “B”, der die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson nachweist, so erhält die Begleitperson die gleiche Ermäßigung.
3.6. Auf erworbene Eintrittskarten kann nachträglich keine Ermäßigung gewährt werden.
4.1. Der Vorverkaufsbeginn für Veranstaltungen des Papageno Musiktheater ist dem Spielplanflyer und der Internetseite www.frankfurtticket.de zu entnehmen. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen wie Presse und Online-Medien übernimmt das Papageno Musiktheater keine Gewähr.
4.2. Gruppenreservierungen sind ausschließlich über die Ticket-Hotline 069 - 13 40 400 und an allen Vorverkaufsstellen der Frankfurt-Ticket Rhein-Main GmbH möglich.
4.3. Unbezahlte Reservierungen werden nicht entgegengenommen.
5.1. Verkaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht; dies gilt auch für Besuchergruppen. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
5.2. Es besteht kein Anspruch, dass gekaufte Tickets auf ein anderes Datum der gleichen Veranstaltungsreihe geschoben werden.
5.3. Besetzungsänderungen, sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Veranstaltungsausfall infolge höherer Gewalt berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
5.4. Wird anstelle eines Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten bis zum Aufführungsbeginn an der Abendkasse zurückgegeben werden. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden nutzlose Aufwendungen des Besuchers (Reisekosten u.ä.) nicht ersetzt.
5.5. Wird die Vorstellung abgesagt, bemüht sich das Papageno Musiktheater eine Ersatzaufführung anzubieten. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der Eintrittspreis abzüglich der Vorverkaufs- und Systemgebühren erstattet. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises muss binnen 14 Tagen nach dem Veranstaltungstermin schriftlich bei der Stelle geltend gemacht werden, bei der die Karten ursprünglich erworben wurden. Danach verfällt der Anspruch. Bei Ausfall eines Kurses der Theaterschule aus Gründen, die in der Sphäre des Papageno Musiktheaters liegen, wird dieser nachgeholt werden.
5.6. Kommt es zu einem vorzeitigen Abbruch der laufenden Vorstellung ist ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises nur dann gegeben, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Vorstellung erfolgt. Das Ansinnen auf Erstattung ist innerhalb von 14 Tagen nach vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Papageno Musiktheater geltend zu machen. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden nutzlose Aufwendungen des Besuchers (Reisekosten u.ä.) nicht ersetzt.
5.7. Bei Ticketverkäufen über einen externen Vorverkaufsanbieter sind zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens zu beachten.
5.8. Bei Sondervorstellungen außerhalb des öffentlichen Spielplans gelten darüber hinaus die Vereinbarungen des jeweiligen Buchungsvertrags, die auf der Buchungsbestätigung von beiden Vertragspartnern durch ihre Unterschrift bestätigt werden.
6.1. Bei Verlust der Eintrittskarte kann, sofern der Besucher glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat, an der Abendkasse ein Duplikat ausgestellt werden.
6.2. Können verschiedene Besucher für denselben Platz die Originalkarte und das Duplikat vorlegen, hat der Besucher mit dem Originalticket den Vorrang. Das Duplikat begründet in einem solchen Falle keinen Anspruch auf einen anderen Platz. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
7.1. Der kommerzielle oder gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Papageno Musiktheater ist untersagt. Gleichfalls ist es untersagt, Eintrittskarten für Veranstaltungen des Papageno Musiktheater mit dem Ziel eines kommerziellen oder gewerblichen Weiterverkaufes anzubieten.
7.2. Nicht gestattet ist es, Eintrittskarten für Veranstaltungen des Papageno Musiktheater zu verkaufen und dabei höhere Preise zu verlangen als die auf den jeweiligen Eintrittskarten abgedruckten Preise.
7.3. Besuchern und Dritten ist es untersagt, Eintrittskarten für Veranstaltungen des Papageno Musiktheater in den Räumen des Papageno Musiktheater anzubieten.
7.4. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Abschnitte 7.1, 7.2 und 7.3 fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Wertes des auf der Eintrittskarte abgedruckten Eintrittspreises an.
8.1. Aus urheberrechtlichen Gründen sind sämtliche Foto-, Film- und Tonaufzeichnungen von Veranstaltungen des Papageno Musiktheater durch Besucher untersagt.
8.2. Bei schuldhaftem Verstoß gegen Abschnitt 8.1 behält sich sowohl das Papageno Musiktheater als auch Dritte Rechteinhaber vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
8.3. Bei Verstößen gegen das Aufzeichnungsverbot dürfen Mitarbeiter des Papageno Musiktheater die Herausgabe der aufgenommenen Ton- oder Bildaufzeichnung verlangen, diese unwiderruflich löschen und betreffende Besucher - auch vor Ende der Veranstaltung - des Hauses verweisen.
8.4. Besucher willigen durch den Erwerb von Eintrittskarten des Papageno Musiktheater darin ein, dass die Veranstaltungen von Berechtigten aufgezeichnet werden. Diese Aufnahmen können vom Papageno Musiktheater frei genutzt und verwertet werden.
9.1. Der Einlass zu Veranstaltungen des Papageno Musiktheater wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Bei ermäßigten Tickets ist dem Einlasspersonal unaufgefordert der Ermäßigungsnachweis vorzuzeigen.
9.2. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis der Berechtigung gültig. Besucher, die bei der Einlasskontrolle den Ermäßigungsnachweis nicht vorzeigen, können eine Ermäßigung nicht in Anspruch nehmen. Sofern der Differenzbetrag nicht an der Abendkasse nachgezahlt wird, liegt keine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung vor.
9.3. Nach Beginn der Vorstellung besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Einlass. Nach Rücksprache mit dem Vorderhauspersonal des Papageno Musiktheater kann auf Anweisung der Zutritt zum Zuschauerraum gewährt werden, jedoch ohne Anrecht auf den reservierten Platz.
9.4. Im Falle einer Verspätung des Besuchers, selbstverschuldet oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
10.1. Besucher des Papageno Musiktheater sind nicht berechtigt, Kameras oder Aufnahmegeräte in die Veranstaltungsräume mitzubringen. Smartphones müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein.
10.2. Stören oder belästigen Besucher andere Besucher oder stören Besucher den Ablauf der Veranstaltung können die störenden Besucher aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.
10.3. Im Falle einer drohenden Störung kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden. Das Papageno Musiktheater ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, gezahlte Eintrittspreise zu erstatten.
10.4. Grundsätzlich sind die Mitnahme und der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum verboten. Dies gilt auch für im Theater erworbene Speisen und Getränke. Für einzelne Veranstaltungen, z.B. im Abendprogramm, kann das Papageno Musiktheater generelle Ausnahmen erlauben. In diesem Fall obliegt dem Besucher die Verantwortung für mitgenommene Flaschen, Gläser oder Geschirr und deren Rückgabe an der Theke. Insbesondere haftet der Besucher für Personen- oder Sachschäden, die aus mitgenommenen Flaschen, Gläsern oder Geschirr entstehen.
10.5. Besucher müssen sperrige Gegenstände an der Garderobe abgeben und dürfen diese nicht mit in den Veranstaltungssaal nehmen.
10.6. Das Rauchen ist in den Räumen des Papageno Musiktheater strikt untersagt.
10.7. Im Zuschauersaal müssen Treppen und Gänge zu allen Zeiten freigehalten werden. Das Sitzen oder Ablegen von Gegenständen auf den Treppen und in den Gängen während einer Veranstaltung ist strengstens untersagt.
11.1. Das Papageno Musiktheater haftet nicht für Körper- und Sachschäden, sofern das Papageno Musiktheater oder gesetzliche Vertreter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Schäden, die durch Leistungen Dritter entstehen, haftet nur der jeweilige Leistungserbringer.
12.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
13.1. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, sie unter Berücksichtigung des Vertragszweckes durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige gültige Regelungen zu ersetzen. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Papagenos Theaterschule -
Papageno-Musiktheater gGmbH
§ 1 Geltungsbereich der AGB
1.1 Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Vertragspartner ist das Papageno-Musiktheater gGmbH, vertreten durch Hans-Dieter Maienschein, Walter-Leiske Straße 50, 60322 Frankfurt, nachfolgend Kursleiter genannt.
1.3. Der Kursleiter ist berechtigt den Kurs durch von ihm benannte, qualifizierte Vertreter durchführen zu lassen.
1.4 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können Verbraucher sein. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Kunden sind im hiesigen Kontext ausschließlich die vertragsunterzeichnenden Erziehungsberechtigten. Kursteilnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind die teilnehmenden Kinder.
§ 2 Vertragsschluss, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Das Kursangebot ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird das Angebot auf Vertragsschluss angenommen.
§ 2a Kündigung
Der Kurs kann mit einer Frist von einem Monat zum 15. des Folgemonats schriftlich gegenüber der Theaterschule gekündigt werden.
Der Vertragspartner ist berechtigt, den Kurs zum 15. Des Folgemonats ordentlich zu kündigen. Darüber hinaus ist der Vertragspartner berechtigt, außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung der Kursgebühr 14 Tage im Verzug ist.
Bei Vorliegen eines ausreichend wichtigen Grundes ist auch eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung § 314 BGB und Dauerschuldverhältnis.
§ 3 Kursgebühren, Zahlungsweise und Rückerstattung
3.1 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse durch Vorab-Überweisung auf das Konto IBAN: DE77 5005 0201 0200 6357 86. Die Kursgebühren sind 21 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Danach jeweils zum 15. eines jeden Monats.
Der Kurs ist fortlaufend. Die Kursgebühr ist fortlaufend fällig. In den hessischen Schulferien und den Theaterferien findet kein Kurs statt.
3.2 Die Kunden tragen bei Ausfällen alle entstandenen Kosten selbst:
§ 4 Verhinderung, Ausfall und Ersatz
3.1 Für Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, können die Kunden keine Ersatzansprüche stellen. Der Kursleiter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte zu nennen.
3.2 Kann der Kurs aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Katastrophen, Seuchen, Corona, behördliche Anordnungen etc.) nicht angeboten werden, ist ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühren ausgeschlossen.
3.4 Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes.
3.5 Für jeden Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl wird individuell durch den Kursleiter festgelegt. Der Kursleiter behält sich vor, bei zu wenigen Teilnehmern den Kurs zeitlich und örtlich zu verschieben, zusammenzulegen oder abzusagen.
§ 5 Haftung & Sicherheit
5.1 Die Angebote richten sich grundsätzlich an gesunde, sporttaugliche Personen. Gesundheit wird vorausgesetzt. Sollten Zweifel bestehen, fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Kinderarzt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines gewählten Kursangebotes sind freiwillig. Der Kursleiter geht davon aus, dass Teilnehmer oder stellvertretend Eltern (Erziehungsberechtigte für ihre Kinder) mit gesundheitlichen Einschränkungen, einen Arzt konsultieren und Rücksprache zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs halten.
5.2 Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z.B. chronischen Erkrankungen, Gelenkprobleme, Herz-Kreislaufprobleme oder andere körperlichen Einschränkungen/ Besonderheiten wie Implantate sowie akute Erkrankungen/ Verletzungen) sind dem Kursleiter vor Kursbeginn zu melden.
5.3 Ein absolutes Teilnahmeverbot am Kurs besteht bei ansteckenden Hauterkrankungen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten und Fieber.
5.4 Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, über eventuelle Krankheiten, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen bei der Anmeldung des Kindes zu informieren. Sollte es zu einer Verletzung im Rahmen eines Kurses kommen, dann übernimmt der Kursleiter die Erstversorgung. Gegebenenfalls werden die zuvor benannten Kontaktpersonen bzw. die Erziehungsberechtigten umgehend informiert und das weitere Vorgehen besprochen. In besonderen Notfällen wird ein Krankentransport zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus organisiert. Die Erziehungsberechtigten willigen mit Vertragsschluss ausdrücklich ein, dass jede medizinisch notwendige Versorgung der Kursteilnehmer ohne Rücksprache erfolgen darf.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist wie folgt beschränkt:
-pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 10.000.000,00 Euro
5.5 Der Aufenthalt im Theater, erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Kursleiter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres gelten die Kursteilnehmer als nicht deliktsfähig. Zwischen dem 7. und 13 gelten die Kursteilnehmer als beschränkt deliktsfähig. Die Kunden erklären ausdrücklich und willigen ein, dass sie für vorsätzlich oder fahrlässig durch das jeweils von ihnen vertretene Kind verursachte Sach- und Personenschäden vollumfänglich haften; dies auch außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen.
5.6 Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder anderem persönlichen Eigentum haftet der Kursleiter nicht.
5.7 Die Papageno Musiktheater gGmbH haftet ausschließlich für Körper- und Sachschäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
6. Hausrecht / Hausordnung
6.1. Die Kursteilnehmer und die Kunden sind nicht berechtigt, Kameras oder Aufnahmegeräte in die Veranstaltungsräume mitzubringen. Smartphones müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein.
6.2 Bild- und Tonaufnahmen
Bei Veranstaltungen/Aufführungen werden regelmäßig Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die der Kursleiter gerne auf Homepage, Flyer etc. nutzt. Sollte kein Einverständnis mit der Veröffentlichung bestehen sind die Kunden verpflichtet dies mitzuteilen; anderenfalls gilt das Einverständnis als erteilt.